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Mecklenburg/Vorpommern

I. Geltungsbereich / Vertragsschluss

Auftrge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgefhrt. Abweichende Regelungen bedrfen der schriftlichen Besttigung.


II. Preise

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverndert bleiben, lngstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Auftrgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrckliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Prei- se des Auftragnehmers enthalten keine Umsatzsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.


2. Nachtrgliche nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtrgliche nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfgiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.


3. Skizzen, Entwrfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzge, nderung angelieferter/bertragener Daten und hnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt fr Datenbertragungen (z.B. per ISDN).


III. Zahlung

1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skonto-

Vereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewhrung angenommen. Zinsen und Spesen trgt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Fr die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurckleitung des Wechsels bei Nichteinlsung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit zur Last fallen.


2. Bei außergewhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.


3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskrftig festgestellten Forderung auf-

rechnen oder ein Zurckbehaltungsrecht ausben.


4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde

Leistungsfhigkeit des Auftraggebers gefhrdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurckhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhltnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberhrt.


5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Hhe von 16 % ber dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

IV. Lieferung


1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber ber, sobald die Sendung an die

den Transport durchfhrende Person bergeben worden ist.


2. Liefertermine sind nur gltig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrcklich besttigt werden. Wird der

Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Besttigung ber den Liefertermin der Schrift-

form.


3. Verzgert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur

ausben, wenn die Verzgerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine nderung der Beweislast

ist mit dieser Regelung nicht verbunden.


4. Betriebsstrungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers –, wie z.B. Streik, Aussperrung, Maschinenstrungen sowie alle sonstigen Flle hherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kndigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzgerung. Eine Kndigung ist jedoch frhestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstrung mglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fllen ausgeschlossen.


5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manus- kripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenstnden ein Zurckbehaltungsrecht gemß § 369 HGB bis zur vollstndigen Erfllung aller flligen Forderungen aus den Geschftsverbindungen zu.


6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurck. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den blichen Geschftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurckgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen knnen dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurckgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurckgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trgt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trgt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die fr eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen wrden. Die zurckgegebenen Verpackungen mssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden

Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterverußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemßen Geschftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterverußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Sptestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuld- ner der abgetretenen Forderung zu nennen. bersteigt der Wert der fr den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die bersicherung des Auftragnehmers beeintrchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemß § 950 BGB anzusehen und behlt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Hhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware be- schrnkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen / Gewhrleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemßheit der Ware sowie der zur Korrektur bersandten Vor- und

Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzglich zu prfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklrung Fertigungsreiferklrung auf den Auftraggeber ber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklrung/Fertigungsreiferklrung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt fr alle sonstigen Freigabeerklrungen des Auftraggebers.


2. Mngel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewhrleistungsanspruchs ausgeschlossen.


3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunchst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlgt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergtung (Minderung) oder Rckgngigmachung des Vertrags (Rcktritt) verlangen.


4. Mngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung fr den Auftraggeber ohne Interesse ist.


5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren knnen geringfgige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt fr den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darber hinaus ist die Haftung fr Mngel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeintrchtigen, ausgeschlossen.


6. Fr Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Hhe des Auftragswerts.


7. Zulieferungen (auch Datentrger, bertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht fr offensichtlich nicht verarbeitungsfhige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenbertragungen hat der Auftraggeber vor bersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme fr Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.


8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage knnen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.


VII. Haftung

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund,

sind ausgeschlossen.


2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

– bei vorstzlich oder grob fahrlssig verursachtem Schaden,

– im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, – bei arglistig verschwiegenen Mngeln fr die Beschaffenheit der Ware.


VIII. Verjhrung

Ansprche des Auftraggebers auf Gewhrleistung und Schadensersatz (Ziffern VI und VII) verjhren mit

Ausnahme der unter Ziffer VII.2. genannten Schadensersatzansprche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.


IX. Handelsbrauch

Im kaufmnnischen Verkehr gelten die Handelsbruche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.


X. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datentrger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrcklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergtung ber den Zeitpunkt der bergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstnde versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.


XI. Periodische Arbeiten

Vertrge ber regelmßig wiederkehrende Arbeiten knnen mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekndigt werden.


XII. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausfhrung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


XIII. Anzeigenvertrge

1. Gegenstand und fr alle Vertragspartner rechtsverbindlich ist der Inhalt des Auftragsformulars.

Smtliche Sondervereinbarungen, welche nicht schriftlich auf dem Auftrag vermerkt und von TMS besttigt wurden, sind ungltig.


2. Die Vertragspartner sind sich darber einig, dass es zur Rechtswirksamkeit des Vertrags einer besonderen Auftragsbesttigung durch TMS nicht bedarf. Wird der Auftrag von TMS bis 30 Tage vor Erscheinungstermin nicht abgelehnt, kommt der Vertrag endgltig zustande. Der Auftrag ist dann seitens des Auftraggebers nicht annullierbar.


3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die fr die Erstellung der jeweiligen Kataloge oder Prospekte not- wendigen Druckunterlagen bei Vertragsschluss, sptestens jedoch innerhalb 30 Tagen ab Auftragsdatum zur Verfgung zu stellen. Gehen die Druckunterlagen nicht fristgerecht ein, so ist TMS berechtigt, die Gestaltung nach eigenem Ermessen vorzunehmen oder den Vertrag zu annullieren.


4. Fr den Fall, dass aus Grnden, die TMS nicht zu verantworten hat, die Durchfhrung eines oder mehrerer Vertragspunkte nicht zugemutet werden kann, sind Rechtsansprche, gleich welcher Art, ausgeschlossen.


5. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, mit Erhalt der Rechnung, sptestens bei Erhalt des Korrekturabzugs fllig.


6. Der Auftraggeber hlt den Auftragnehmer von Rechten Dritter frei und ist fr den Anzeigeninhalt verantwortlich.


7. Hafentabellen sind ein Service von TMS und kein Bestandteil der Anzeigenvertrge.


XIV. Erfllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit


1. Erfllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des ffentlichen Rechts oder ffentlich-rechtliches Sondervermgen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, fr alle sich aus dem Vertragsverhltnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhltnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt.


Rostock, im August 2008

 ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

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